Reservierung
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Vergabe der Plätze
Alle Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erfasst. Wir versenden innerhalb von drei Tagen die Anmeldeunterlagen.
Die Anmeldung wird mit der fristgerechten Rücksendung der Unterlagen und der Überweisung der Anzahlung innerhalb von zwei Wochen verbindlich.
Sollten keine Plätze mehr frei sein, wird eine Warteliste eröffnet.
Freie Plätze aktuell*: 0 - Reservierungen sind derzeit nur für die Warteliste möglich!
Letzte Aktualisierung: 28.02.2023, 13:35 Uhr
Teilnahmebedingungen
Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen sorgfältig durch und nehmen Sie nur dann eine Reservierung vor, wenn Sie mit den Bedingungen einverstanden sind. Zum Öffnen der Teilnahmebedingungen klicken Sie bitte auf den grauen Balken.
Teilnahmebedingungen
- Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
für die Fahrt der Katholischen jungen Gemeinde St. Ludgerus nach Ameland (08.-22.07.2023)Grundlage für die Teilnahme an der Ferienfreizeit sind die vorliegenden Teilnahmebedingungen, die von einem Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung durch Unterschrift anerkannt werden müssen.
1)
Kann das Kind an der Freizeit nicht teilnehmen, erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages wie folgt:> auf jeden Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ einbehalten
> bei Rücktritt nach dem 01.05.2023 werden 50% der Reisekosten erstattet
> bei Rücktritt nach dem 15.06.2023 erfolgt keine ErstattungDiese Regelung gilt für den Fall, dass für den freiwerdenden Platz kein Ersatz gefunden wird. Wird der Platz neu besetzt, wird der Teilnehmerbeitrag bis auf die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro erstattet. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Eine Abmeldung von der Ferienfreizeit ist ausschließlich schriftlich an die KjG St. Ludgerus, Ludgeristraße 5, 45897 Gelsenkirchen, unter Angabe einer Kontonummer für die Rückerstattung eventuell bereits gezahlter Teilnehmerbeiträge möglich. Die KjG bestätigt die Abmeldung schriftlich.
2)
Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass das Gepäck des Kindes im Material-LKW nach Ameland und zurück transportiert wird. Für Schäden, die während des Transportes am Gepäck entstehen, übernimmt die Leitung keine Haftung. Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.3)
Die Teilnahme an der Freizeit setzt die Bereitschaft des Kindes voraus, sich in die Gemeinschaft einzufügen, sich an den Aktivitäten zu beteiligen und den Anweisungen der Leitung zu folgen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Grundregeln oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, die die weitere Anwesenheit des Kindes im Lager untragbar machen, ist die Leitung berechtigt, das Kind vorzeitig von der Freizeit auszuschließen. In diesem Fall muss das Kind von einem Erziehungsberechtigten am Fähranleger in Nes/Ameland abgeholt werden. Alle entstehenden Kosten tragen die Erziehungsberechtigten. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgt in keinem Fall. Die Leitung kann auch den Ausschluss von einer zukünftigen Teilnahme beschließen.4)
Das Mitnehmen von elektronischen Spielzeugen, Messern und anderen Waffen, Feuerwerkskörpern jeglicher Art, Alkohol, Zigaretten u.ä. ist nicht gestattet. Diese Dinge werden von der Leitung eingezogen und nach Ende der Freizeit den Erziehungsberechtigten übergeben.5)
Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass das Kind an den von der Leitung geplanten Ausflügen, Spielen und Aktionen teilnimmt. Sie stimmen ferner zu, dass das Kind in Gruppen von mindestens drei Personen für einen bestimmten Zeitraum das Ferienlager ohne Betreuer verlässt. Während dieses Zeitraumes sind die Haftung und die Aufsichtspflicht durch die Leitung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung und Aufsichtspflicht bei unerlaubtem Entfernen von der Gruppe, dem Programm oder dem Gelände des Ferienlagers.6)
Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass das Kind mit dem ihm ggf. zur Verfügung gestellten Fahrrad am Straßenverkehr auf der Insel teilnimmt und dies, wenn die Leitung es für vertretbar hält, auch ohne Betreuer in einer Gruppe von mindestens drei Personen für einen bestimmten Zeitraum tut, wobei Haftung und Aufsichtspflicht durch die Leitung in diesem Zeitraum ausgeschlossen sind.7)
Die Kosten für alle Schäden, die durch das Kind mutwillig verursacht werden, gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.8)
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, alle Gegenstände eindeutig und haltbar mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. Dies ist erforderlich, damit „Fundsachen“ zugeordnet werden können. Die Leitung kann für den Verlust von Wertsachen und anderem Eigentum des Kindes nicht haftbar gemacht werden.9)
Die Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung höchstens sieben Tage vor Beginn der Fahrt ist verpflichtend. Es wird dringend geraten, an der von einem von der Leitung benannten Arzt durchgeführten Untersuchung teilzunehmen. Die Termine für diese Untersuchung werden beim Info-Nachmittag bekannt gegeben. Kinder, die keinen Nachweis über eine ärztliche Untersuchung vorlegen, können an der Freizeit nicht teilnehmen. Ebenso können Kinder, bei denen ansteckende Krankheiten oder Ungezieferbefall (z.B. Kopfläuse) festgestellt werden, an der Fahrt nicht teilnehmen. Eine Erstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgt in diesem Fall nicht.Die Leitung behält sich das Recht vor, Kinder, die an einer externen ärztlichen Untersuchung teilnehmen, vor Reisebeginn auf Ungezieferbefall (Kopfläuse) zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.
10)
Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass im Notfall lebensrettende medizinische Maßnahmen und operative Eingriffe an dem Kind vorgenommen werden dürfen. Weitere Einzelheiten werden im Informationsbogen zum Gesundheitszustand geregelt.11)
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Leitung bei der Anmeldung wahrheitsgemäß und vollständig über alle das Kind betreffenden Sachverhalte zu informieren, die für die Durchführung des Lagers relevant sind – dazu gehören beispielsweise Erkrankungen, Allergien und besondere Betreuungsanforderungen. Sie verpflichten sich ferner, etwaige Änderungen, die sich diesbezüglich nach der Anmeldung ergeben, der Leitung unverzüglich mitzuteilen.12)
Für die Teilnahme an der Fahrt benötigt das Kind einen gültigen Kinder-ausweis oder Personalausweis oder Reisepass. Diese Unterlagen müssen zusammen mit dem Koffer vor Fahrtbeginn abgegeben werden. Das Kind kann an der Fahrt nur teilnehmen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.13)
Die KjG St. Ludgerus nutzt die angegebenen Adressdaten (einschl. E-Mail), um wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Ferienfreizeit zu verschicken. Dieser Nutzung der Daten kann jederzeit widersprochen werden.Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass Fotos und Videos, die während des Lagers von den Kindern und den Aktivitäten im Lager gemacht werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der KjG St. Ludgerus verwendet werden dürfen. Dieses Einverständnis kann gegenüber der Leitung der Fahrt jederzeit im Allgemeinen oder in Bezug auf einzelne bereits veröffentlichtlichte Bilder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! widerrufen werden.
14)
Die Leitung ist berechtigt, die Fahrt abzusagen, wenn rechtliche Einschränkungen aufgrund von Corona die planmäßige Durchführung erheblich erschweren oder ganz verhindern. Die planmäßige Durchführung umfasst a) die An- und Abreise der gesamten Gruppe mit einem oder zwei Reisebussen; b) die Überfahrt mit der Fähre; c) die Einreise in die Niederlande und die Wiedereinreise nach Deutschland ohne die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben; d) die Belegung der Unterkunft mit voller Kapazität; e) das Zusammenleben im Lager, die Einnahme der Mahlzeiten und die Durchführung des Programms in der Großgruppe mit allen Teilnehmenden ohne die pflichtmäßige Bildung getrennter Kleingruppen. Eine Einschätzung zur Durchführbarkeit wird durch die Leitung 50 Tage und erneut 30 Tage vor Abfahrt getroffen. Unbenommen davon bleibt die Möglichkeit, die Fahrt auch zu einem späteren Zeitpunkt abzusagen, falls dies zum Beispiel durch eine unmutbare Verschärfung rechtlicher Bestimmungen notwendig sein sollte. Im Falle einer Absage werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert.15)
Im Falle einer Absage nimmt die Leitung alle Möglichkeiten zur Deckung der Ausfallkosten durch die Fördermittel des BDKJ-Diözesanverbandes Essen und des BDKJ-Stadtverbandes Gelsenkirchen in Anspruch. Sollten wider Erwarten höhere Ausfallkosten entstehen als durch diese Förderung gedeckt, werden die verbleibenden Ausfallkosten anteilig bis zu einer Höhe von 30 Euro pro Kind auf die angemeldeten Teilnehmer*innen umgelegt.16)
Die Leitung ergreift alle rechtlich erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Prävention von COVID-19- und sonstigen Erkrankungen. Die konkreten Maßnahmen werden in Abhängigkeit von der zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden Bestimmungen festgelegt und den Eltern sowie den Teilnehmer*innen in Form eines Hygienekonzepts beim Infonachmittag vor der Fahrt bekanntgegeben und ausführlich erläutert.Insbesondere behält sich die Leitung vor, die Vorlage eines negativen Coronatests bei Abfahrt zu verlangen und sofern erforderlich die Teilnehmer*innen während der Ferienfreizeit regelmäßig zu testen bzw. Selbsttests durchführen zu lassen. Teilnehmer*innen, die während der Fahrt positiv auf Corona getestet werden, werden isoliert und müssen unverzüglich von den Eltern auf eigene Kosten abgeholt werden.
Der Schutz der Gesundheit verlangt die Beteiligung aller Teilnehmer*innen. Die Leitung behält sich daher vor, Teilnehmer*innen, die nicht willens oder in der Lage sind, sich an die notwendigen Maßnahmen zu halten, von der weiteren Teilnahme an der Ferienfreizeit auszuschließen. In diesem Fall gelten die in Punkt 3 der Teilnahmebedingungen genannten Regelungen.
17)
Die Leitung behält sich vor, im Bedarfsfall die Teilnahmebedingungen anzupassen. Die Erziehungsberechtigten werden über alle Anpassungen der Teilnahmebedingungen schriftlich informiert und können innerhalb von 10 Tagen schriftlich gegenüber der Leitung erklären, dass sie die Änderungen nicht akzeptieren. In diesem Fall ist der geschlossene Vertrag nichtig. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden in diesem Fall abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro (siehe Punkt 1 der Teilnahmebedingungen) erstattet.
Altersgrenze
Teilnehmen können Kinder, die spätestens am Ende der Sommerferien mindestens 8 Jahre alt und am letzten Tag der Ferienfreizeit höchstens 12 Jahre alt sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass keine Ausnahmen von dieser Regelung möglich sind.
Reservierungsformular für die Ferienfreizeit der KjG St. Ludgerus Gelsenkirchen-Buer -
NUR NOCH FÜR DIE WARTELISTE MÖGLICH!